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Mai 5, 2012 at 9:19pm
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Polyamorie? Vielweiberei? – Eine Klarstellung zur Familienpolitik der Piraten →

“Die genaue Anzahl der beteiligten Partner beträgt jeweils zwei, und die Voraussetzung für das Eingehen solcher Lebensgemeinschaften ist, dass die Partnerschaft mit dem gemeinsamen Ausleben von Sexualität verbunden ist. Mit der Gestaltung und dem Stattfinden des “ehelichen Beschlafs” beschäftigen sich sogar Juristen. Was sich auf den ersten Blick skurril liest, hat eine bestürzende Konsequenz: Der Staat interessiert sich dafür, was im eigenen Schlafzimmer einvernehmlich, legal und unter in jeder Hinsicht mündigen Partnern geschieht.”